Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Florineum zur Beherbergung und für die Teilnahme an Seminaren der Florineum e. U. sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen der Florineum e. U. .
2.1 Angebote der Florineum e. U. in Bezug auf verfügbare Zimmer und auf Seminarplätze sind freibleibend und unverbindlich. Die Florineum e. U. kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ablehnen.
2.2 Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Reservierungsanbots des Gastes bzw. Seminarteilnehmers durch die Florineum e. U. (Reservierungsbestätigung), vorbehaltlich der Zahlung einer Anzahlung, zustande. Bei einer Reservierungsanfrage und bei entsprechender Verfügbarkeit der angefragten Zimmerkategorie und/oder des Seminarplatzes erhält der Gast von Florineum OG ein unverbindliches Angebot. Wird dieses vom Gast bzw. vom Seminarteilnehmer schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bestätigt (Reservierungsanbot), erfolgt die Reservierungsbestätigung seitens der Florineum e. U. . Der Abschluss eines Vertragsverhältnisses steht grundsätzlich unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Gast bzw. Seminarteilnehmer fristgerecht eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises leistet. Darauf wird der Gast in der Reservierungsbestätigung explizit hingewiesen. Der Gast bzw. Seminarteilnehmer ist verpflichtet, die Anzahlung bis spätestens zu dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Datum (Zahlungseingang) auf das angegebene Konto zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion trägt der Gast bzw. Seminarteilnehmer. Für Kreditkarten gelten die jeweiligen Bedingungen des Kartenunternehmens. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgerecht auf dem Konto der Florineum e. U. ist die Florineum e. U. berechtigt, den Seminarplatz und/oder das Zimmer anderweitig zu vergeben.
2.3 Es besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der Übernachtung in einem bestimmten Zimmer. Florineum e. U. behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie z.B. Mindestaufenthalte für bestimmte Daten zu definieren.
3.1 Stornierungen sind nur schriftlich oder per E-Mail an die Florineum e. U. möglich.
3.2 Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn der Gast bzw. Seminarteilnehmer die Anzahlung fristgerecht geleistet hat. Eine garantierte Reservierung kann bis 30 Tage vor Anreisetag / Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. In diesem Fall wird die Anzahlung an den Gast bzw. Seminarteilnehmer vollständig zurückerstattet. Nach dieser Frist wird die Anzahlung von der Florineum e. U. als Stornogebühr einbehalten. Ab 10 Tage vor Anreisetag/Seminarbeginn hat die Florineum e. U. Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vergütung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen. Anderes gilt nur, wenn die Florineum e. U. den Seminarplatz und/oder das gebuchte Zimmer kostenpflichtig an Dritte weitergeben kann.
3.3 Für die Durchführung eines Seminars gilt grundsätzlich eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Die Florineum e. U. behält sich das Recht vor, Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 4 Teilnehmer) bis zu 10 Kalendertage vor Seminarbeginn abzusagen. In diesem Fall wird die Florineum e. U. den Seminarteilnehmer schriftlich oder per E-Mail umgehend informieren und die erfolgte Anzahlung für das Seminar an den Seminarteilnehmer zurückerstatten. Auch bei Ausfall des Seminars aufgrund Krankheit des Lehrers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Der Seminarteilnehmer, der für die Seminarteilnahme ein Zimmer gebucht hat ist berechtigt, bei Absage des Seminars das von ihm gebuchte Zimmer kostenfrei zu stornieren. Eine solche Stornierung hat er innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung über den Ausfall des Seminars der Florineum e. U. schriftlich oder per E-Mail bekannt zu geben. Ein weitergehender Anspruch des Seminarteilnehmers wegen Ausfall des Seminars besteht nicht. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
3.4 Bei Verhinderung eines Seminarteilnehmers kann dieser eine Ersatzperson benennen, sofern das Seminar noch nicht begonnen hat.
4.1 Die angegebenen Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Ortstaxe von derzeit EUR 2,00 für Erwachsene und Kinder ab 16 Jahren.
4.2 Zulässige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Visa Card oder Master Card.
4.3 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den Gesamtpreis.
4.4 Der Gesamtpreis abzüglich einer bereits geleisteten Anzahlung ist durch den Gast spätestens am Abreisetag zu bezahlen; durch den Seminarteilnehmer spätestens am letzten Seminartag.
4.5 Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
5.1 Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
5.2 Am Abreisetag steht dem Gast das Zimmer bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Florineum e. U. ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Zimmer nicht fristgerecht geräumt sind.
5.3 In den Räumlichkeiten des Florineums sind Haustiere nicht gestattet.
5.4 Das Rauchen ist in den öffentlichen Bereichen des Florineums sowie in den Zimmern nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln ist die Florineum e. U. berechtigt, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Weitervermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Florineum e. U. einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
5.5 Gäste und Seminarteilnehmer haben die Hausordnung der Florineum e. U. zu beachten.
5.6 Dem Teilnehmer muss während der gesamten Seminardauer eine Harmonika zur Verfügung stehen. Die Florineum e. U. stellt den Seminarteilnehmern keine Harmonika bereit. Die Instrumente der Teilnehmer sind nicht durch die Florineum e. U. versichert. Eine Haftung wird nicht übernommen.
6.1 Florineum e. U. haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Florineum e. U. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Florineum e. U. beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der Florineum e. U. steht die ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, ausgeschlossen.
6.2 Für die vom Gast eingebrachten Sachen haftet die Florineum e. U. gemäß §§ 970 ff. ABGB. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn die Sachen einem Mitarbeiter der Florineum e. U. übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Kommt der Gast der Aufforderung der Florineum e. U. , seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist die Florineum e. U. aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme der Florineum e. U. begrenzt. Ein Verschulden des Gastes oder des Seminarteilnehmers ist zu berücksichtigen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache dies der Florineum e. U. anzeigt. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet die Florineum e. U. nur bis zum Betrage von EUR 550,00, es sei denn, dass diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen wurden oder dass der Schaden von Mitarbeitern der Florineum e. U. verschuldet wurde. Auch in diesem Fall ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Alle Ansprüche gegen Florineum e. U. verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch die Florineum e. U. .
7.1 Die dem Seminarteilnehmer ausgehändigten Unterlagen und andere für Seminarzwecke überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen/Medien – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Florineum e. U. gestattet.
7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Tel.: +43.7664.2288
Mail: office@florineum.com
Phone.: +43.7664.2288
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